Verordnung der BH Lilienfeld zur aktuellen Waldbrandgefahr
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- Erstellt: Donnerstag, 25. April 2019 06:49
- Geschrieben von Christian Teis
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Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden - Verordnung 2019
V E R O R D N U N G
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in dessen Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!